E-Prüfung Hamburg, DGUV-V3 Prüfung
Was viele Unternehmen und Selbstständige nicht wissen: In der Betriebssicherheitsverordnung, TRBS und DGUV V3 (alt BGV A3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßie Wiederholungsprüfung zu sorgen. Gegenstand der VDE-Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung, TRBS und DGUV V3 sind Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Im Einzelnen sind Elektrische Anlagen und Betriebsmittel:
Was bedeutet DGUV, VDE und DIN?
Wann müssen welche Anlagen, Elektrogeräte und Maschinen nach welcher Prüfverordnung überprüft werden und wie oft?
In dieser Frage herrscht hierzulande noch große Verunsicherung und Unkenntniss.
Die DGUV ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. und damit der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen mit Sitz in Berlin. Er entstand am 1. Juni 2007 durch Zusammenlegung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. (HVBG) und des Bundesverbandes der Unfallkassen e. V. (BUK).
Die Abkürzung DGUV V3 steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3. Es handelt sich dabei um eine Unfallverhütungsvorschrift, die sich speziell mit der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen befasst und dient der Unfallverhütung. War früher unter den Namen VBG 4 und BGV A3 bekannt.
Die VDE-Prüfung dagegen ist eine Prüfung elektrischer Anlagen nach den VDE-Bestimmungen und in folgenden Fällen notwendig:
- vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Anlage,
- nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie
- in regelmäßigen Abständen während des Betriebs.
Die genauen Intervalle für VDE Wiederholungsprüfungen sind abhängig von der Art der Anlage und den jeweiligen Risikobetrachtungen.
Eine DIN ist eine Norm, die das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) festlegt. Zum Beispiel eine Prüfung nach DIN VDE 0100-600 und enthält Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen.



Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen
Unterverteilungen, Hauptverteilungen, RCD-Schutzschalter, Leitungsschutzschalter, Steckdosen, Leuchten usw. – ortsfeste elektrische Anlagen kommen in Unternehmen in verschiedenen Ausführungen zum Einsatz. Zur Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben der Mitarbeiter, Besucher oder Kunden, müssen sämtliche vorhandenen elektrischen Anlagen regelmäßig auf den ordnungsgemäßen Zustand und die einwandfreie Funktion geprüft werden. Diese Arbeitsschutzmaßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und darf ausschließlich von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden. Wenn Sie für die Durchführung einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite wissen möchten, der die Sicherheit in Ihrem Unternehmen ernst nimmt und die rechtskonforme Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen für Sie durchführt, sind Sie bei GHG Hamburg als Dienstleister für elektrische und nicht elektrische Betriebssicherheitsprüfungen genau richtig.


Was muß geprüft werden?

Prüfung von Schweißgeräten
Schweißgeräte-Prüfung nach DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4)
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 müssen sämtliche elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel in einem Unternehmen regelmäßig einer fachkundigen Prüfung unterzogen werden. Ziel ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter im Umgang mit den Geräten, Anlagen und Maschinen zu erhöhen. Die Prüfung darf nur von einer dazu befähigten Person durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Elektrofachkraft sind in den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 festgelegt. In ganz Norddeutschland ist das zum Beispiel die GHG Hamburg und deren E-Prüfer.
Für die Prüfung von Schweißgeräten legt die DIN EN 60974-4 für Lichtbogenschweißeinrichtungen – Teil 4 entsprechende Anforderungen fest. Weitere Regelungen im Hinblick auf die Schweißgeräteprüfung sind in der DGUV Information 209-010 (Bisher BGI 553) festgelegt.
Mehr Infos zur Prüfung von Schweißgeräten und Prüfintervalle, Umfang ...
Prüfung medizinischer Geräte nach DGUV V3 und V4
Die Prüfung medizinischer Geräte erfolgt zunächst durch Sichtprüfung, dabei wird das Gerät - Gehäuse und Bauteile, Netzanschlüsse und Zubehör - auf ersichtliche Mängel wie Risse oder defekte Stellen, Knicke im Kabel bzw. Beschädigungen in der Isolierung geprüft. Danach erfolgen die elektrischen Messungen und Funktionsprüfungen. Je nach Prüfungsergebnis wird der Prüfbericht erstellt und die Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin oder ein Aufkleber mit Schriftzug "Defekt" angebracht. Ziel der Prüfung ist es, eine ordnungsgemäße und sichere Funktion aller medizinischen Geräte in Krankenhäusern, Arztpraxen und Kliniken zu gewähren und Ärzte, Personal sowie die Patienten bestmöglich zu schützen.
Abb. links: mobile Behandlungseinheiten müssen ebenfalls regelmäßig überprüft werden
Mehr Infos zur Prüfung medizinischer Geräte, Prüfintervalle und Pflichten...
Prüfung von Ladesäulen und Wallboxen
Ladesäulen und Wallboxen für Elektrofahrzeuge müssen regelmäßig geprüft werden, um die technische Sicherheit und den einwandfreien Betrieb zu gewährleisten. Die Prüfungspflicht ergibt sich aus der Ladesäulenverordnung und der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3). Die DGUV-3-Vorschrift ist ein Kernstück des Arbeitsschutzrechtes und soll den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte sicherstellen. Die Prüfungen müssen von Fachkräften, die für Arbeiten an Hochvoltsystemen wie sie von der GHG Hamburg bereitgestellt werden, durchgeführt und dokumentiert werden. Für Wallboxen in Einzel- und Tiefgaragen besteht Prüfpflicht und Betreiberhaftung für E-Ladepunkte.



Was muß geprüft werden?