Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GHG mbH, Lademannbogen 39, 22339 HH, Gültig ab: 15.01.2018

1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen..

Wir sind Arbeitgeber unser Mitarbeiter; diese stehen in keiner vertraglichen Beziehung zu Ihnen. Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit sowie etwaige neue Dispositionen sind ausschließlich mit uns zu vereinbaren, wobei wir auf die besonderen Verhältnisse der Betriebe und die Wünsche unserer Kunden weitgehend Rücksicht nehmen.

Soweit es unsere organisatorischen Abläufe oder sonstige Notwendigkeiten erforderlich machen, können wir auch während der Vertragsdauer die weitere Erledigung einem anderen Mitarbeiter anvertrauen.


2. Unsere Mitarbeiter tragen die geleisteten Arbeiten inkl. Arbeitszeiten in einem von uns zur Verfügung gestellten Tätigkeitsnachweis ein. Dieser ist Grundlage der Rechnungsstellung und wird der Rechnung stets mit beigefügt.


3. Unsere Mitarbeiter haben sich vertraglich zu absoluter Verschwiegenheit über alle Geschäftsangelegenheiten unserer Kunden schriftlich verpflichtet.


4. Wünschen Sie die Leistung von Überstunden, Nacht -, Sonn - und Feiertagsarbeit, bedarf es dazu

einer besonderen vorherigen Absprache mit uns. Überstunden sind die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden.


Folgende Zuschläge gelten als vereinbart, wenn nicht anders schriftlich festgehalten:


  1. Überstunden 25 %

  2. Arbeitsstunden am Samstag 100 %

  3. Arbeitsstunden am Sonntag 150 %

  4. Arbeitsstunden am Feiertag 150 %

  5. Arbeitsstunden in der Zeit

von 20.00 - 6.00 Uhr (Nachtarbeit) 25 %


Bitte beachten Sie dabei die Bestimmungen der Arbeitszeitordnung (AZO)


5. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 7 Tage nach Erhalt zu begleichen. Unsere Mitarbeiter

sind nicht zum Inkasso berechtigt.

Die Firma GHG behält sich eine entsprechende Erhöhung der Stundensätze vor, für den Fall, dass auf Veranlassung des Auftraggebers (AG) nach Vertragsabschluss ein Austausch des Mitarbeiters gegen einen anderen mit höherer Qualifikation erfolgt.


6. Der AG verpflichtet sich, das Personal vor Arbeitsaufnahme über die für seinen Betrieb und des jeweiligen Arbeitsplatzes geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten, insbesondere aber dem Personal für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Sollte das Personal bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtung oder Ausrüstung oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit ablehnen, haftet der AG für die Firma GHG für den dadurch entstandenen Lohnausfall. Unsere Mitarbeiter sind durch uns bei der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft versichert. Arbeitsunfälle sind uns und der Berufsgenossenschaft mittels Unfallanzeige unverzüglich zu melden. Eine Kopie der Unfallanzeige ist von Ihnen gem. § 1553 Abs. 4 Reichsversicherungsordnung (ROV) der für Ihren Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden.


7. Die Firma GHG steht lediglich dafür ein, dass ihre Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz die generelle Eignung besitzen, die sie dazu befähigen, ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen zu erbringen. Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht. Die Firma GHG übernimmt keine Haftung für den Fall, dass Mitarbeiter vom AG in Geldangelegenheiten, wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapiere oder anderen Sachen betraut werden.

Die Firma GHG haftet ferner nicht für Schäden, die von Mitarbeitern an Gegenständen verursacht werden, an denen und mit denen die Mitarbeiter arbeiten, ebenso wenig für fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ihrer Mitarbeiter. Dies gilt auch soweit Mitarbeiter als Kraftfahrer eingesetzt werden für die Verursachung von Kfz - Schäden.

Reklamationen sind am Tage ihrer Feststellung, spätestens binnen 2 Tagen nach der Entstehung des der Reklamation begründeten Umstandes der Firma GHG zu melden. Für den Fall einer rechtzeitigen und begründeten Reklamation beschränkt sich die Haftung von der Firma GHG auf Nachbesserung; weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


9. Sofern der AG mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug gerät, gelten Zinsen in Höhe von 12,5 % p.a. ohne weiteren Nachweis als vereinbart. Zinsen werden ab der 2 Woche nach Rechnungserstellung geschuldet.


10. Bei Übernahme eines Mitarbeiters aus der Gestellung steht dem AN eine Vermittlungsprovision zu.

Diese beträgt: Bei Übernahme innerhalb der ersten drei Monate 15% des Jahresbruttoeinkommens, nach 3 Monaten 12% des Jahresbruttoeinkommens, nach 6 Monaten 9% des Jahresbruttoeinkommens, nach 9 Monaten 5% des Jahresbruttoeinkommens. Nach 12 Monaten erheben wir keine Vermittlungsgebühr mehr (Jahresbruttogehalt = Arbeitsentgelt brutto ohne Nebenzuwendungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Das Honorar wird bei Begründung des Arbeitsverhältnisses, d.h. mit Unterzeichnung des Vertrages, binnen 8 Tagen fällig. Das Vermittlungshonorar steht dem AN auch dann zu, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Gestellung zu einem Anstellungsverhältnis zwischen dem AG oder eines mit Ihm mittelbar oder unmittelbar verbundenen Unternehmens und dem Mitarbeiter kommt.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Dies gilt für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag.


13. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des AN. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten liegt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stets Vertragsbestandteil sind. Zu diesen Bedingungen kommt der Vertrag zustande.