Prüfung von Ladesäulen und Wallboxen
Ladesäulen und Wallboxen für Elektrofahrzeuge müssen regelmäßig geprüft werden, um die technische Sicherheit und den einwandfreien Betrieb zu gewährleisten. Die Prüfungspflicht ergibt sich aus der Ladesäulenverordnung und der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3). Die DGUV-3-Vorschrift ist ein Kernstück des Arbeitsschutzrechtes und soll den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte sicherstellen. Die Prüfungen müssen von Fachkräften, die für Arbeiten an Hochvoltsystemen wie sie von der GHG Hamburg bereitgestellt werden, durchgeführt und dokumentiert werden. Für Wallboxen in Einzel- und Tiefgaragen besteht Prüfpflicht und Betreiberhaftung für E-Ladepunkte.



Was muß geprüft werden?
Prüfungen von Ladesäulen und -leitungen sind elektrotechnische Arbeiten und dürfen entsprechend DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise 4 nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. GHG Prüferinnen und Prüfer / Prüffachkräfte sind berechtigt, diese Prüfungen durchzuführen und haben entsprechende Schulungen erfolgreich absolviert.
Prüfung elektrischer Ladesystemen (Wallboxen) zur Elektromobilität
Was wird wie geprüft?
Elektrische Probleme bei Ladesäulen können die Ursache von Netzüberlastungen, Anlagen- und Systemausfällen sein und zu Bränden und anderen Unfällen führen. Daher ist es wichtig, diese gewissenhaft zu prüfen und eine ordnungsgemäße Funktion zu garantieren. Um den Ausbau der E-Mobilität zu regeln, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2016 die sogenannte Ladesäulenverordnung beschlossen. Darin sind technische Mindeststandards zum sicheren Aufbau und Betrieb von E-Ladestationen festgelegt.