Rauchmelder retten Leben
Lieferung - Installation und Wartung von Rauchmeldern
Gesetzliche Regelung:
Die aktuelle Hamburgische Bauordnung (HBauO § 45 Abs. 6) schreibt vor, dass in Wohnungen, Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren (Treppenhäusern), über die Rettungswege zu Aufenthaltsräumen führen, mindestens mit einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen. Sämtliche Wohnungen müssen bis spätestens 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Wir empfehlen alle Wohnräume mit Rauchwarnmeldern auszustatten, da die Nutzung der Räume durch die Wohnungsnutzer nicht immer mit der zugedachten Verwendung identisch ist. Der Eigentümer ist jedoch für die korrekte Ausstattung verantwortlich.
EN, DIN und weitere Anforderungen
Die DIN 14676 legt Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.
Alle verwendeten Rauchwarnmelder müssen der Gerätenorm DIN EN 14604 entsprechen.
Wir liefern und installieren die VdS zertifizierten Rauchwarnmelder nach DIN Norm frei Wohnung. Die Installation erfolgt nach DIN EN 14676. Die Grundplatte wird ausschließlich gedübelt und verschraubt. Eine Veränderung des Standortes ist somit nur vorsätzlich möglich. Jeder einzelne Rauchwarnmelder wird mit einer Funktionsprüfung in Betrieb genommen.
Wartungsservice
Die DIN EN 14676 schreibt eine jährliche fachgerechte Wartung vor. Diese umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung, d.h. eine optische Kontrolle nach Beschädigungen und das Auslösen eines Probealarms. Auch dieses bieten wir Ihnen kompetent und fachkundig an.
Wartungskosten sind als Betriebskosten umlegbar!
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
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